Der Busverkehr wird gemeinsam mit dem Liefer-, Tiefgaragen- und Anliegerverkehr auf einer Fahrspur in Richtung Kaiserplatz bzw. Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) geführt. Für den Fußverkehr stehen bei dieser Aufteilung auch an der schmalsten Stelle noch beidseitig Gehwege in mindestens 2,5 m Breite zur Verfügung. In allen anderen Bereichen sind wesentlich breitere Gehwege umsetzbar. Auch für Multifunktionsstreifen gibt es dabei noch ausreichende Flächen.
Die Vorschläge der Stadtverwaltung, die aktuell in den politischen Gremien diskutiert und am 9. Februar 23 in der Sitzung des Rates beschlossen werden sollen, kann man im Informationssystem ALLRIS einsehen.
Schon die bisherigen, relevanten Beschlüsse zu diesem Planungsbereich sehen eine Trennung von Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr vor. Aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreiten muss der Radverkehr auf einem Zweirichtungsradweg geführt werden. Dieser liegt am günstigsten auf der Seite der Universität. Eine Alternative sehen wir nicht. Der Busverkehr wird gemeinsam mit dem Liefer-, Tiefgaragen- und Anliegerverkehr auf einer Fahrspur in Richtung Kaiserplatz bzw. Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) geführt. Für den Fußverkehr stehen bei dieser Aufteilung auch an der schmalsten Stelle noch beidseitig Gehwege in mindestens 2,5 m Breite zur Verfügung. In allen anderen Bereichen sind wesentlich breitere Gehwege umsetzbar. Auch für Multifunktionsstreifen (z.B. für Lieferzonen, Begrünung, Außengastronomie) stehen ausreichende Flächen zur Verfügung.
Wir planen damit nichts wirklich Neues, sondern orientieren uns an bereits getroffenen, politischen Beschlüssen. Der Vorschlag für den Zweirichtungsradweg stammt aus dem am 27.06.2019 vom Hauptausschuss beschlossenen „Entwicklungskonzept Radverkehr für die Bonner Innenstadt“. Die darin enthaltene Prüfung möglicher Verkehrsführungen spricht sich klar für einen Zweirichtungsradweg aus. Das zentrale Argument lautet dabei, dass der Straßenzug Am Hof/Rathausgasse für den Radverkehr eine Hauptverbindung zwischen den westlichen Stadteilen (Poppelsdorf etc.), den Zielen Innenstadt/Universität sowie der Kennedybrücke/Beuel und dem Rheinufer darstellt. Mögliche Alternativen über die Innenstadt oder den Hofgarten/Regina-Pacis-Weg scheiden aufgrund der Konflikte mit dem Fußverkehr aus. Eine Erkenntnis, die sich im Übrigen auch im heute gültigen Verkehrsentwicklungsplan 2020 wiederfindet. Darin wird dieser Straßenzug als Hauptverbindung für den Radverkehr festgeschrieben. Ein Zweirichtungsradweg stellt zudem eine ideale Ergänzung zur bereits neu geschaffenen Radverkehrsführung am Rheinufer dar.
Eine grundsätzliche Festlegung auf eine getrennte Führung unterschiedlicher Verkehre wurde erneut am 04.02.2021 getroffen. Und zwar mit dem Beschluss zum Radentscheid Bonn. Damit muss angewendet werden, was in unserer zweiten Forderung so formuliert war: Radwege haben pro Richtung eine Mindestbreite von 2 m, sind deutlich markiert, asphaltiert und baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt.“
Der dritte und wichtigste Beschluss datiert aus der vorherigen Ratsperiode. Im Rahmen der Beschlüsse zur Klimaneutralität beschloss der Rat der Stadt Bonn am 04.07.2019, den Anteil des Umweltverbundes am Modal-Split bis 2030 auf 75% zu erhöhen. Um dies zu erreichen, sind durchgängige und einladende Fuß- und Radverkehrsnetze und ein attraktiver ÖPNV die grundlegende Voraussetzung. Eine Verkehrsführung, bei der sich Busse und Radfahrende eine Fahrbahn teilen, scheidet im hier betrachteten Straßenzug daher aus. Grund dafür ist das dortige Verkehrsaufkommen. Busse verkehren bereits heute mit einer Taktung von ca. einem Bus pro Minute. Eine signifikante Verlagerung des Busverkehrs in anderen Straßen ist dabei aufgrund der Lage und des Konzepts des ZOBs nicht möglich. Für den Radverkehr erwähnt das oben genannte Entwicklungskonzept eine 12h-Zählung, welche bereits im Jahr 2005 über 4200 Radfahrende ergab. Beide Verkehrsarten sollen und werden in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Anders ist das Ziel, Bonn wird klimaneutral bis 2035, nicht zu erreichen.
Was bedeuten unsere Vorschläge für den Fußverkehr? Zunächst sei angemerkt, dass die wesentlichen Fußverkehre auf den Querungen am Bischhofsplatz, dem Haupteingang der Universität/Fürstenstraße und dem Martinsplatz stattfinden. Fußgänger-Längsverkehre entlang der Straßen Am Hof und Rathausgasse bestehen im Wesentlichen auf Seiten der Innenstadt. Dort stehen dem Fußverkehr bei einem Zweirichtungsradweg einladende Gehwegbreiten zur Verfügung. Und auch in allen anderen Bereichen werden 2,5m Gehwegbreite nicht unterschritten.
Am wichtigsten sind folglich attraktive Querungen an den drei genannten Orten. Am Haupteingang der Universität und dem Bischofsplatz sind ausreichend bemessene Wartebereiche zwischen der Busspur und dem Radweg umsetzbar. Dafür muss der Radweg dort ggf. verschmälert werden, was den positiven Effekt einer Geschwindigkeitsreduzierung für den Radverkehr in diesen Bereichen mit sich bringt. Bei der Querung des Radwegs genießen Zufußgehende auf Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) zudem Vorfahrt vor dem Radverkehr. Am Martinsplatz bietet der Zweirichtungsradweg auf der Seite der Universität die Möglichkeit, die Wesselstraße zur Fußgängerzone – mit Freigabe für den Radverkehr – umzuwidmen. Dadurch wird die stadthistorisch bedeutende Achse zwischen Bonner Münster und Kreuzkirche für den Fußverkehr deutlich aufgewertet, so wie im Masterplan Innere Stadt vorgesehen.
Die Idee, die Achse vor der Uni insgesamt als Shared Space auszugestalten, halten wir für verfehlt. Dann würden sich Fußgänger, Radfahrer, Busse und Autos den Raum, der durch keine Bordsteine oder Kanten gegliedert ist, teilen. Dafür wird die Fahrgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Dies funktioniert aber nur bei sehr wenig Verkehr. Die Dichte von Bussen, Radfahrern, Lieferverkehr und Autos, die aus der Tiefgarage kommen, widerspricht dem. Wer sich die Situation vor dem Siegburger Bahnhof ansieht oder schon mal in Wien über die Mariahilfer Straße gegangen ist, kennt die Konflikte. Die Wiener haben nach einiger Zeit die Buslinien aus dem „Begegnungsbereich“ verbannt. Unsere Forderung nach klar getrennten Flächen für die verschiedenen Verkehrsformen macht Sinn. Nur so könne sich die Verkehrsteilnehmer*innen in ihrem Bereich sicher fühlen. Konflikte werden vermieden.
Wir haben uns intensiv mit der Abwägung der zum Teil gegenläufigen Interessen der unterschiedlichen Verkehrsarten auseinandergesetzt. Ein Zweirichtungsradweg für den Radverkehr, einladend breite Gehwege mit komfortablen Querungsmöglichkeiten, sowie eine den ÖPNV-Verkehrsfluss sicherstellenden separate Fahrspur stellen dabei aus unserer Sicht die beste Lösung der Verkehrsführung dar. Es muss Schluss sein, mit unnötigen Kompromissen zu Lasten des Umweltverbundes aus Bus-, Fuß- und Radverkehr, wie wir sie an vielen Stellen in der Stadt sehen. An dieser Stelle kann man Radentscheid-konforme Radwege umsetzen und die Verkehrsformen getrennt führen. Das verringert das Konfliktpotential und wertet die Bonner Innenstadt auf.
geschrieben im Team mit dem ADFC Bonn/Rhein-Sieg